1.1. Zeitraum

Projektzeitraum:          01.01.2023 – 31.12.2025
Evaluationszeitraum:    27.04.2023 – 31.12.2025

1.2.  Informationen zum Projekt

Das Projekt CleaRNetworking schließt an zwei Vorgängerprojekte an („CleaR — Clearingverfahren gegen Radikalisierung“ sowie „CleaRTeaching — Umgang mit neosalafistischen und rechtsextremen Haltungen im schulischen Kontext”).

Hauptziele von CleaRNetworking sind:

  • Schulisches Personal im Umgang mit drohender oder fortschreitender Radikalisierung von Schüler:innen schulen
  • Das Clearing-Verfahren an Schulen implementieren
  • Geschultes schulisches Personal langfristig miteinander vernetzen

Das Clearing-Verfahren ist ein siebenstufiges, strukturiertes Verfahren, in dem Schulleitung, Klassenleitung, Clearingbeauftragte und Schulsozialarbeit fallbezogen zusammenarbeiten. Auf die Vorrecherche (1) folgt ein erstes Zusammenkommen des Clearing-Teams (2). Daran schließt eine vertiefte Recherche an, die etwa Gespräche mit Eltern, Lehrkräften und Mitschüler:innen umfassen kann (3). Daraufhin beschließt das Clearingteam mögliche pädagogische Maßnahmen (4), führt sie durch (5), evaluiert sie (6) und führt sie weiter (7).

Die Evaluation des Vorgängerprojekts CleaRTeaching hat ergeben, dass es einer moderierten Netzwerkstruktur bedarf, um Schulen, an denen Teilnehmende unseres vergangenen Weiterbildungsangebots das Clearing-Verfahren implementiert haben, nachhaltig zu begleiten und zu unterstützen. Es besteht Bedarf für Austausch- und Vernetzungstreffen. Im Projekt CleaRNetworking sollen die Schulen und zertifizierten Clearingbeauftragten nun die Möglichkeit bekommen, sich mit Kolleg:innen aus der Weiterbildung langfristig zu vernetzten, auszutauschen und Arbeitsprozesse zu optimieren. Es sollen Formate geschaffen werden, um zur Selbstreflexion anzuregen und sich wechselseitig zu Fällen aus der Berufspraxis zu beraten.

Drei weitere Durchgänge der Weiterbildung (einer pro Jahr) sollen darüber hinaus durchgeführt und weiter optimiert werden. Die Teilnehmenden sollen durch die Weiterbildung:

  • die Konzepte der Radikalisierung, der Prävention sowie die Grenzen der Anerkennung von Meinungsvielfalt durchdenken
  • einen professionellen Umgang mit sich anbahnender oder bereits vollziehender Radikalisierung anhand praxisnaher Fallbeispiele erlernen
  • befähigt werden, das Verfahren praktisch an der eigenen Schule zu implementieren
  • mit Blick auf pädagogische Interventionsinstrumente, Methoden der politischen Bildung, der systemischen Beratung und deren praktischer Anwendung geschult werden
  • unterschiedliche Phänomene der Radikalisierung (etwa nationalistisch, ideologisch, politisch, religiös begründet), deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie möglichen pädagogischen Umgang diskutieren
  • aktuelle Fälle an den jeweiligen Schulen aufgreifen und gemeinsam durchdenken
  • die eigenen Möglichkeiten und Grenzen sowie die eigene Positionierung als schulische:r Akteur:in reflektieren
  • wesentliche gesetzliche Bestimmungen als Leitplanken des präventiven Handelns in der schulischen Praxis kennenlernen

1.3. Aufbau des Projekts

Es sind insgesamt drei Weiterbildungsdurchgänge geplant. Der erste Durchgang wird vsl. bundesweit jeweils zweitägig an unterschiedlichen Orten bundesweit stattfinden. Die Durchgänge in den Jahren 2024 und 2025 werden je nach Schlüssen aus dem ersten Durchgang eventuell optimiert aufgebaut, d.h. eventuell regional beschränkt, eventuell anteilig digital, etc. durchgeführt.

Die voraussichtlichen Termine des ersten Weiterbildungsdurchgangs lauten:

Modul 1:          Donnerstag, 27.04.2023           – Freitag, 28.04.2023,                Hannover

Modul 2:          Mittwoch, 10.05.2023              – Donnerstag, 11.05.2023,        Essen

Modul 3:          Dienstag, 13.06.2023                – Mittwoch, 14.06.2023,           Nürnberg

Modul 4:          Mittwoch, 13.09.2023              – Donnerstag, 14.09.2023

Modul 5:          Mittwoch, 27.09.2023              – Donnerstag, 28.09.2023

Modul 6:          Donnerstag, 23.11.2023           – Freitag, 24.11.2023

Modul 7:          Montag, 18.12.2023                 – Dienstag, 19.12.202

Modul 8:          Mittwoch, 24.01.2024              – Donnerstag, 25.01.2024

Es besteht die Möglichkeit, dass sich die genannten Termine verschieben.

Alle im Jahr 2023 in Präsenz zu evaluierenden Präsenz-Veranstaltungen (Weiterbildungsmodule und Netzwerktreffen) finden vsl. in folgenden Zeiträumen statt:

  • Montag, 24.04.202   – Freitag, 28.04.2023
  • Montag, 08.05.2023   – Freitag, 12.05.2023
  • Montag, 12.06.2023   – Freitag, 16.06.2023
  • Montag, 19.06.2023   – Mittwoch, 21.06.2023
  • Dienstag, 12.09.2023   – Freitag, 15.09.2023
  • Dienstag, 26.09.2023   – Freitag, 29.09.2023
  • Donnerstag, 23.11.2023 – Freitag, 24.11.2023
  • Montag, 18.12.2023   – Mittwoch, 20.12.2023

Die Termine für die Jahre 2024 und 2025 stehen noch nicht fest.

Die konkrete Struktur des Aufbaus eines Netzwerks wurde noch nicht abschließend entwickelt. Dieser Prozess läuft. Darüber, wie viele Veranstaltungen welcher Form wann wo wie zu evaluieren sind, kann deswegen noch nicht abschließend informiert werden. Teil Ihres Angebots ist eine Ideenskizze zum Aufbau eines Netzwerks (Details: s.u.)

2.   Durch die Evaluation zu beantwortende Fragen

Ihnen kommt die Aufgabe zu, Weiterbildungsangebote sowie den Aufbau eines Netzwerks zu evaluieren. Hierbei sollen Konzept, Inhalte, Organisation, Zielgruppenspezifik untersucht werden.

2.1.  Evaluiert werden soll mit Blick auf die Weiterbildung

  • Inwiefern befähigen die vermittelten Weiterbildungsinhalte die Zielgruppe zur eigenständigen Umsetzung des Clearingverfahrens und zum Aufbau der notwendigen Strukturen an ihren Schulen?
  • Inwiefern kann die organisatorische Struktur (Weiterbildungsorte, Präsenz oder digital, Kommunikation, etc.) weiter optimiert werden? Inwiefern wird auf mögliche organisatorische Widerstände reagiert?
  • Inwiefern kann die Verbreitung des Weiterbildungsangebots optimiert werden?
  • Inwiefern lässt sich die Wirksamkeit der Arbeit der neu ausgebildeten Clearingbeauftragen an ihren Schulen messen? Kann Radikalisierungsprävention durch die Weiterbildung zu Clearingbeauftragten in die Regelstrukturen der Schule integriert werden?
  • Inwiefern lässt sich eine Veränderung im Hinblick auf die Schulentwicklung bei den teilnehmenden Schulen untersuchen?

2.2.  Evaluiert werden soll hinsichtlich des Aufbaus eines Netzwerks

  • Inwiefern werden die Clearingbeauftragten erreicht und motiviert, das Angebot wahrzunehmen?
  • Inwiefern tragen die geschaffenen Möglichkeiten zum Austausch zu einer langfristigen Konsolidierung der in der Weiterbildung erworbenen Kompetenzen bei?
  • Inwiefern können die Clearingbeauftragten ihre Kompetenzen erweitern?
  • Inwiefern erhalten die Clearingbeauftragten die Möglichkeit professioneller Rückmeldung auf aktuelle Fälle?
  • Inwiefern wird den Bedarfen der Clearingbeauftragten entsprochen?
  • Inwiefern können Voraussetzungen für ein Fortbestehen einer langfristigen Netzwerkstruktur über das Projektende hinaus geschaffen werden?
  • Inwiefern gelingt es, die Absolvierenden der zukünftigen Weiterbildungsdurchgänge in das Netzwerk zu integrieren?
  • Inwiefern fühlen sich die Clearingbeauftragten durch das Netzwerk gestärkt auf dem Weg zu einer langfristigen Implementierung des Clearingverfahrens an ihren Schulen?
  • Inwiefern entwickelt sich das Clearing-Verfahren durch die gemeinsame praxisbezogene Reflexion weiter?

3.   Erwartungen an die Evaluation

3.1.  Aufgaben der Evaluation

  • Besuch von mindestens zwei ausgewählten, vor allem im Vergleich zum Vorgängerprojekt optimierten jeweils zweitägigen Weiterbildungsmodulen
  • Besuch von mindestens einem Netzwerktreffen (vsl. ebenfalls zweitägig)
  • Teilnahme an mindestens zwei ausgewählten Online-Angeboten (vsl. jeweils einstündig)
  • Befragung von Teilnehmenden der Weiterbildung für Rückschlüsse auf Optimierungsmöglichkeiten
  • Befragung von Teilnehmenden der Netzwerktreffen für Rückschlüsse auf Optimierungsmöglichkeiten
  • Erstellen kompakter Kurzberichte für alle besuchten Veranstaltungen
  • Erstellen eines Abschlussberichts für jedes der drei Jahre
  • Erstellen eines ausführlicheren Abschlussberichts für das Gesamtprojekt Ende 2025
  • Bei Bedarf des Projektteams: Beratung mit Blick auf die organisatorische, strategische, inhaltliche und personelle Ausrichtung des Projekts sowie einzelner Arbeitsschritte, etwa die Entwicklung von Informationsmaterialien, die Akquise teilnehmender Schulen, das Bewerbungsverfahren für die Weiterbildungsgänge, die Weiterentwicklung der Weiterbildungsinhalte, die Tagungshäuser, die Referierenden, die Netzwerktreffen, inhaltliche Weiterentwicklung des Clearing-Konzepts

3.2. Arbeitsweise der Evaluation

  • Bewertungskriterien, die der Evaluation zugrunde gelegt werden, sollen explizit genannt werden.
  • Die Evaluation hat methodisch geleitet zu erfolgen.
  • Die Ergebnisse sind so aufzuarbeiten und dem Träger zu präsentieren, dass sie von Nutzen für dessen zukünftige Arbeit sind.
  • Auf die noch nicht vollständig ausgearbeiteten konkreten Weiterbildungsformate, Termine und Netzwerktreffen des Projekts ist idealerweise flexibel zu reagieren.
  • Reise- und Übernachtungskosten sind innerhalb des Budgets zu kalkulieren und müssen in ein mögliches Angebot inkludiert werden.
  • Sämtliche gesetzliche Abgaben haben Auftragnehmende selbständig zu entrichten. Es steht kein Zusatzbudget dafür zur Verfügung.

4.   Auswahlverfahren

4.1.  Inhalte eines Angebots

  • Darlegung der fachlichen Eignung, der Erfahrung, der Zugänge und der Methodik
  • Darlegung der Arbeitsweise (z.B. Effizienz sowie Erreichbarkeit im Falle von Bedarf für unter Umständen kurzfristigen Austausch)
  • Darlegung der terminlichen Flexibilität im Jahr 2023 mit Blick auf noch offene Veranstaltungstermine
  • Finanzplan inkl. Auflistung und Berechnung der von der Evaluation zu erbringenden Leistungen
  • Eine Ideenskizze zum Aufbau eines Netzwerks von über 50 bereits zu Clearingbeauftragten zertifizierten Lehrkräften und Schulsozialarbeiter:innen bundesweit

4.2.  Bewertungskriterien

  • Für jedes Kriterium wird eine Punktzahl zwischen 0 und 10 erteilt.
  • Die Mindestpunktzahl für die Berücksichtigung eines Angebots beträgt 6. Sollte Ihr Angebot also in einem der Kriterien unter 6 Punkte erhalten, so wird das gesamte Angebot nicht berücksichtigt.
  • Die Kriterien werden unterschiedlich gewichtet. Die erteilten Punkte werden mit dem Gewichtungswert multipliziert. Erhalten Sie beispielsweise für das Kriterium Methodik 8 Punkte, so wird dieser Wert mit 6 multipliziert, um Ihre Punkte für dieses Kriterium zu errechnen. Letztlich werden alle Punkte addiert und das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Auftrag.
Kriterium Gewichtung
Fachkompetenz in der Evaluationsforschung 8
Expertise im Themenfeld der Radikalisierungsprävention 7
Erfahrung in der Evaluation von Projekten im Bereich der Radikalisierungsprävention 6
Interdisziplinäre Zugänge zum Themenfeld der Radikalisierungsprävention 3
Erfüllung der genannten Anforderungen hinsichtlich Aufgaben und Arbeitsweise 8
Methodik 6
Innovativität Ihrer Ansätze 5
Effizienz Ihrer Arbeitsweise 7
Vollständigkeit und Übersichtlichkeit des Angebots 8
Sprache und Verständlichkeit des Angebots 7
Terminliche Flexibilität im Jahr 2023 6
Preis 6

Frist für den Eingang eines Angebots ist Freitag, der 07.04.2023.
Bitte senden Sie Ihr Angebot per E-Mail an: junus.el-naggar@die-agb.de.

Aktion Gemeinwesen und Beratung e.V.
Himmelgeister Str. 107
40225 Düsseldorf

Junus el-Naggar
0152 0176 222 9
junus.el-naggar@die-agb.de

Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung.
Ihr Angebot ist in schriftlicher Form bis Freitag, 07.04.2023 per E-Mail in einfacher Ausführung an junus.el-naggar@die-agb.de zu richten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf www.die-agb.de/clearnetworking.